Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §4 Absätze 1 und 2 der Habilitationsordnung lauten:
- Habilitationen sind nur in Fächern oder Fachgebieten möglich, die an der Universität Hohenheim vertreten sind und in denen der Universität das Promotionsrecht zusteht
- Eine Promotion an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule oder akademischer Abschlussgrad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule, der einer Promotion gleichwertig ist und berechtigt, diesen Abschlussgrad im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu führen
- Eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre in den Fächern oder Fachgebieten, für die die Habilitation angestrebt wird
- Vorleistungen, die eine besondere Befähigung zur Forschung auf internationalem Niveau zeigen, vorzugsweise eine angemessene Anzahl von Publikationen in begutachteten wissenschaftlichen Zeitschriften