Anerkennung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen

Die Fakultät WiSo ist im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen Ansprechpartner für Studierende der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge. Die Fakultät koordiniert das Anerkennungsverfahren im Rahmen von ERASMUS+, Studium in Übersee und bei selbstorganisierten Studienaufenthalten (Free Mover).

Schicke uns Deine unterschriebenen Anträge und Zertifikate/Transcripts gemäß aktueller Satzung per Mail. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Einreichung in Papierform seitens der Universität erbeten werden.

Vor dem Auslandsaufenthalt | Nach dem Auslandsaufenthalt | Downloads | Ansprechpartnerinnen

Hinweis: Hier findest Du Informationen zur Anerkennung von Auslandsleistungen für:
Studierende Master Wirtschaftsinformatik (Kooperationsstudiengang)
Studierende Bioeconomy (fakultätsübergreifend)

Vor dem Auslandsaufenthalt – Vorabprüfung auf Anerkennung (Formular A)

Mit einer Vorabprüfung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen kannst Du eine größere Sicherheit bezüglich der späteren Anerkennung Ihrer im Ausland gewählten Module und deren Credits erlangen. Sie ist jedoch nur im Erasmus+ Programm zwingend notwendig.
Die Vorabprüfung ist möglich, sobald die Zusage der Auslandsuniversität vorliegt. Sie stellt jedoch noch keine tatsächliche Anerkennung dar und verpflichtet Dich nicht zur Belegung dieser Kurse. 
Die eigentliche Anerkennung (und somit die Verbuchung) von Auslandsleistungen erfolgt im Anschluss des Auslandsaufenthalts mit Formular B.

Eine Vorabprüfung wird vorrangig beim Erasmus+ Programm, da es dort verpflichtend ist, nachrangig bei Austauschprogrammen einer Fakultäts- bzw. Hochschulpartnerschaft sowie eines Landesprogramms vorgenommen. Bei Free Movern erfolgt eine Vorabprüfung aus Kapazitätsgründen nachrangig zu Vorabprüfungen in Erasmus+ und in den Austauschprogrammen.

Wichtige Information für Free Mover: Achte in den USA auf die Wahl der Hochschule: Extensions haben Niveaustufen und Kreditierungsverfahren, die nicht unbedingt mit unserem System vergleichbar sind. Daher ist es wichtig, das jeweilige Kursniveau und die Umrechnung auf Vergleichbarkeit und damit auf die Möglichkeit der Anerkennung zu prüfen.

Im freien Wahlbereich, der je nach Studiengang eine unterschiedliche Anzahl an Credits hat, sind folgende Kriterien relevant:

  • Das anzuerkennende Modul an der Auslandsuniversität muss in einem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen oder affinen (verwandten) Studienprogramm (z.B. BWL, VWL, Political Sciences…) verankert sein und wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Bezug haben bzw. muss zu Ihrem Studiengang passen. 
  • Gruppenarbeiten sind möglich, wenn die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sind.
  • Die Credits der Auslandsmodule müssen nach einer gegebenenfalls nötigen Umrechnung mindestens den in Hohenheim zu erbringenden 6 ECTS-Credits oder einem Vielfachen entsprechen. Bei Modulen außerhalb des ECTS verwenden Sie für einen groben Richtwert die Tabelle im Downloadbereich.
  • Bei einer Anerkennung im Bachelor-Studiengang muss das im Ausland erbrachte Modul mind. Bachelorniveau haben.
  • Bei einer Anerkennung im Master-Studiengang muss das im Ausland erbrachte Modul mind. Masterniveau haben.

Im freien Wahlbereich heißt der Titel des Moduls, mit dem der im Ausland belegte Kurs im freien Wahlbereich verbucht wird, "Auslandsmodul" und hat den Modulcode 7771. Ein zweites Auslandsmodul hat den Modulcode 7772 usw..Im Hohenheimer Studienkonto steht ergänzend die im Ausland erbrachte Leistung mit Kurstitel.

Bachelor- und Master-Studierende Wirtschaftspädagogik haben keinen freien Wahlbereich. Somit können die Kurse nur als Pflicht- oder Wahlpflichtmodule anerkannt werden (siehe unten).

  • Für ein Pflicht- oder Wahlpflichtmodul können maximal 2 ausländische Kurse vorabgeprüft werden.
  • Gruppenarbeiten sind möglich, wenn die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sind.
  • Sie können für maximal 30 Credits inkl. des freien Wahlbereichs Kurse vorabprüfen lassen.
  • Bei Studierenden der Studiengänge Bachelor und Master Wirtschaftspädagogik wird ein Semesterworkload von 30 Credits vorabgeprüft.
  • Ausländische Leistungen werden anerkannt, wenn hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied besteht:
    Pflichtmodul: Die erworbenen Kompetenzen stimmen zu mindestens 75 % überein. Die Kurse müssen mind. 5 Credits haben.
    Wahlpflichtmodul: Die erworbenen Kompetenzen sind für das gewählte Profil/den gewählten Schwerpunkt geeignet. Die Kurse müssen mind. 6 Credits haben.
  • Es werden die ECTS-Credits, das Studienniveau und die Kompetenzen geprüft.
  • Gruppenarbeiten sind möglich, wenn die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sind.
  • Ausländische Credits müssen in das europäische Credit-System (ECTS-Credits) umgerechnet werden.
  • Dazu liefern Sie eine Umrechnungstabelle der ausländischen Hochschule oder die Gesamtanzahl an Credits, die im ausländischen Studienprogramm erworben werden kann sowie die Dauer des ausländischen Studienprogramms.
  • Einen Richtwert für die Umrechnung liefert Ihnen die Tabelle im Downloadbereich.
  • Es werden keine Kurse vorabgeprüft, die ein Modul aus dem Pflicht-/Grundlagenbereich ersetzen sollen.
  • Bei einem "Unklar" im geprüften Formular lesen Sie bitte den entsprechenden Vermerk dazu.
  • Nach erfolgter Vorabprüfung erhalten Sie das Formular A zu Ihrer Information per Mail. Laden Sie es dann in Mobility Online hoch, wenn Sie ein Learning Agreement ausfüllen müssen.

Bitte senden Sie das vollständig digital ausgefüllte Formular A (als PDF-Datei und nicht als Scan) sowie einen aktuellen Studienkontoauszug per E-Mail an anerkennung-wiso@uni-hohenheim.de

Wichtig: Bitte nennen Sie Ihren Studiengang im Betreff Ihrer E-Mail.

Hinweis: In Formular A unter 4. fügen Sie bitte aussagekräftige Kursbeschreibungen mit den entsprechenden Weblinks ein. Ohne Kursbeschreibung kann keine Vorabprüfung erfolgen. Diese Kursbeschreibungen müssen enthalten:

  • Credits (Auslandscredits)
  • Prüfungsform
  • Im Ausland angebotenes Studienprogramm
  • Kompetenzbeschreibung (sollte diese fehlen, reichen Sie bitte Inhalte des Kurses ein)
  • ggf. Nachweis des Masterniveaus (ggf. als separates Dokument)

Sollte keine aktuelle Kursbeschreibung vorliegen, wird auch mit einer Kursbeschreibung aus dem vergangenen Semester geprüft. Eine aktuelle Kursbeschreibung ist spätestens mit Formular B nachzureichen.

Falls Ihnen die Kursbeschreibungen nur als PDF-Datei vorliegen, bitten wir Sie, uns keine Sammel-PDF-Dateien zuzusenden, sondern nur die relevanten Seiten. Auch akzeptieren wir keine Links, die nur zum Modulkatalog allgemein führen.

  • Eine Vorabprüfung kann nur erfolgen, wenn das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Bitte halten Sie sich an die Modultitel und Modulcodes, wie Sie sie in Ihrem Studienplan bzw. Modulkatalog in Hohenheim vorfinden.
  • Umrechnungsfaktor der ausländischen Credits in ECTS-Credits: Bei Modulen außerhalb des ECTS verwenden Sie für einen groben Richtwert die Tabelle im Downloadbereich und senden Sie uns ein aussagekräftiges Dokument bzw. einen Link der Hochschule zur Umrechnung der Credits in ECTS-Credits. Alternativ schicken Sie die einzelnen Werte (Gesamtanzahl der Credits des ausländischen Studienprogramms, Studienprogramm in Jahren) zur Umrechnung und Prüfung zu.
  • Wenn Sie zum Wintersemester ein Auslandsstudium antreten, reichen Sie die Unterlagen bitte frühestens nach der Zusage Ihrer Gasthochschule und bis spätestens 30. Juni ein, um rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt Rückmeldung bzgl. der Anerkennbarkeit von Modulen zu erhalten. Spätere Eingänge werden nach Kapazitäten mit ggf. längeren Bearbeitungszeiten bearbeitet.
  • Wenn Sie im Sommersemester ins Auslandsemester gehen, reichen Sie die Unterlagen bitte ab dem Zeitpunkt der Zusage ein.

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 2 Wochen. Während der vorlesungsfreien Zeit kann es allerdings aufgrund von personellen Kapazitäten zu Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Stand der Prüfung abzusehen.

Ja, Sie haben die Möglichkeit bei Änderungen während des Aufenthalts einmal erneut das Formular A mit den zugehörigen Unterlagen einzureichen ("During the Mobility"). Studierende im Erasmus+ Programm müssen zwingend eine zweite Vorabprüfung machen. Laden Sie es dann, wenn Sie es geprüft und unterschrieben zurückerhalten haben, auch wieder in Mobility Online hoch, wenn Sie ein Learning Agreement ausfüllen müssen.

Es kann vorkommen, dass sich bei Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes kurzfristig Änderungen in der Kurswahl ergeben. Auch in diesem Fall können Sie eine erneute Prüfung auf Anerkennung starten und wir versuchen, eine zeitnahe Prüfung zu realisieren. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine rechtzeitige Rückmeldung unter Umständen nicht gewährleistet werden kann.

Nach dem Auslandsaufenthalt – Antrag auf Anerkennung (Formular B)

Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die eigentliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

Schicken Sie nach Beendigung des Auslandsaufenthalts Ihren unterschriebenen Antrag (Formular B) und das Transcript gemäß geltender Satzung per Mail. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Einreichung in Papierform seitens der Universität erbeten werden.

Per E-Mail an anerkennung-wiso@uni-hohenheim.de | Bitte nennen Sie Ihren Studiengang im Betreff Ihrer E-Mail.

  • Digital ausgefüllter Antrag auf Anerkennung vom im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (Formular B) mit Originalunterschrift
  • Transcript of Records der ausländischen Hochschule (kein vorläufiges Zeugnis)
  • Sollten Sie Ihr Transcript of Records online erhalten haben, schicken Sie bitte diese Mail mit dem Ansprechpartner der ausländischen Hochschule
  • Aktueller Studienkontoauszug
  • Umrechnungsfaktor der ausländischen Credits in ECTS-Credits: Bei Modulen außerhalb des ECTS verwenden Sie für einen groben Richtwert die Tabelle im Downloadbereich und senden Sie uns ein aussagekräftiges Dokument bzw. einen Link der Hochschule zur Umrechnung der Credits in ECTS-Credits. Alternativ schicken Sie die einzelnen Werte (Gesamtanzahl der Credits des ausländischen Studienprogramms, Studienprogramm in Jahren) zur Umrechnung und Prüfung zu. Oder Sie schicken einen Link mit Angaben zum Workload je Credit.
  • Sollte für ein Modul/einen Kurs keine Vorabprüfung auf Anerkennung stattgefunden haben oder sollte eine Vorabprüfung auf Anerkennung mit einer nicht aktuellen Kursbeschreibung erfolgt sein, so müssen die entsprechenden Kursbeschreibungen eingereicht werden. Dies gilt auch für die Module/Kurse, die als "Modul Ausland" im freien Wahlbereich anerkannt werden sollen.

Folgende Informationen sind der Kursbeschreibung zu entnehmen: 

    • Credits (Auslandscredits)
    • Prüfungsform
    • Im Ausland angebotenes Studienprogramm
    • Kompetenzbeschreibung (sollte diese fehlen, reichen Sie bitte Inhalte des Kurses ein)
  • Im Falle einer vorangegangen Vorabprüfung durch Formular A werden die darin erzielten Prüfergebnisse herangezogen. Module, die bereits mit Formular A positiv auf Anerkennung geprüft worden sind, bedürfen keiner weiteren Prüfung. Noch nicht geprüfte Module müssen auf Anerkennung geprüft werden.
  • Wenn Module im freien Wahlbereich angerechnet werden sollen, müssen für jedes "Auslandsmodul" (Modulcode 7771) mind. 6 ECTS-Credits aus ausländischen Leistungen erbracht werden. Dabei können sich die maximalen 24 Credits auch aus mehr oder weniger als vier im Ausland erbrachten Kursen zusammensetzen. Z.B.: Zwei Module à 3 Credits (Ausland) ergeben ein "Auslandsmodul" im freien Wahlbereich.
  • Wenn ausländische Kurse für Pflichtmodule anerkannt werden sollen, müssen mind. 5 ECTS-Credits erbracht werden. Leistungen werden dann anerkannt, wenn die erworbenen Kompetenzen zu mindestens 75 % mit den im Hohenheimer Modulkatalog aufgeführten Lern- und Qualifikationszielen übereinstimmen.
  • Wenn ausländische Kurse für Wahlpflichtmodule anerkannt werden sollen, müssen mind. 6 ECTS-Credits erbracht werden. Leistungen werden dann anerkannt, wenn die erworbenen Kompetenzen für das/den gewählte/n Profil/Schwerpunkt geeignet sind.
  • Die im Ausland erzielten Noten werden anhand der Notenumrechnungstabellen (siehe Downloads) umgerechnet. Bei Ländern, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind, erfolgt die Notenumrechnung anhand eines Notenumrechnungsschlüssels  i.d.R. durch die modifizierte bayerische Formel. Bitte sehen Sie daher von Fragen zur genauen Umrechnung der Noten ab.
  • Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss.
  • Zum Abschluss werden die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen durch das Prüfungsamt im Studienkonto verbucht.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und der Beteiligung verschiedener Abteilungen der Universität Hohenheim dauert das Anerkennungsverfahren in der Regel 4 - 6 Wochen. Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Stand der Anerkennung abzusehen.

Wenn Sie in einem Auslandssemester Credits erbracht haben und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt anerkennen lassen wollen, ist dies vorbehaltlich einer Prüfung möglich, da erbrachte Leistungen nicht verfallen.

Ansprechpartnerin WiWi

 

Dipl. oec. Bettina Scheuing

Assistenz des Studiendekans
Schloss Hohenheim 1 B,  Raum 119
70599 Stuttgart
E-Mail

Offene Sprechstunde
Jeden Donnerstag digital auf Zoom
11:00 - 12:00 Uhr

für die B.Sc. Studiengänge: Wirtschaftswissenschaften, Sustainability & Change, Digital Business Management Wirtschaftspädagogik 

für die M.Sc. Studiengänge: Management, Economics, International Business and Economics, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsinformatik

Ansprechpartnerin KoWi

 

Agatha Maisch, M.Sc.

Studiengangkoordination
Schloss Hohenheim 1 B,  Raum 119
70599 Stuttgart
E-Mail

Sprechstunde per E-Mail anmelden

für den B.A. Studiengang: Kommunikationswissenschaft 

für den M.A. Studiengang: Kommunikationsmanagement und -analyse