Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fachgebiet. Die Habilitation ist nur in Fachgebieten möglich, die an der Universität Hohenheim vertreten sind und in denen der Universität das Promotionsrecht zusteht.

Mit der Habilitation erwerben Sie die Lehrbefugnis (die sogenannte „venia legendi“) für ein bestimmtes Fachgebiet. Damit sind Sie berechtigt, den Titel „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ (Abkürzung „PD“) zu führen. Mit der Verleihung des Titels sind Sie verpflichtet, in der Vorlesungszeit pro Semester eine wöchentliche, zweistündige Lehrveranstaltung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften abzuhalten.

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Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §4 Absätze 1 und 2 der Habilitationsordnung lauten:

  • Habilitationen sind nur in Fächern oder Fachgebieten möglich, die an der Universität Hohenheim vertreten sind und in denen der Universität das Promotionsrecht zusteht
  • Eine Promotion an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule oder akademischer Abschlussgrad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule, der einer Promotion gleichwertig ist und berechtigt, diesen Abschlussgrad im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu führen
  • Eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre in den Fächern oder Fachgebieten, für die die Habilitation angestrebt wird
  • Vorleistungen, die eine besondere Befähigung zur Forschung auf internationalem Niveau zeigen, vorzugsweise eine angemessene Anzahl von Publikationen in begutachteten wissenschaftlichen Zeitschriften

Habilitationsverfahren

Die Entscheidungen im Habilitationsverfahren trifft der Habilitationsausschuss der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Er setzt sich gemäß §2 Absatz 2 Habilitationsordnung aus den Hochschul- und Privatdozentinnen und -dozenten des Fakultätsrats und den hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der Fakultät („Großer Habilitationsausschuss“) zusammen. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss führt der Dekan.

Nach Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand durch die formale Ankündigung der Habilitationsabsicht stellen die Kandidatinnen und Kandidaten im Ausschuss ihr Habilitationsvorhaben vor. Der Habilitationsausschuss tagt in der Regel einmal pro Semester vor den Sitzungen des Fakultätsrats.

Bitte beachten Sie, dass gemäß §2 Absatz 2 Habilitationsordnung die Habilitation in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Erklärung der Habilitationsabsicht abgeschlossen werden soll. Spätestens nach Ablauf von drei Jahren ist durch den Habilitationsausschuss eine Zwischenevaluierung der bis dahin im Hinblick auf die Habilitationsschrift erbrachten Leistungen vorzunehmen.

Habilitationsleistungen

Die Habilitationsleistungen gemäß §2 Absatz 1 der Habiliationsordnung sind:

  • Eine schriftliche Habilitationsleistung (in Form einer klassischen Habilitationsschrift oder als kumulative Habilitationsschrift)
  • Das Baden-Württemberg-Zertifikat für Hochschuldidaktik (HDZ-Zertifikat) oder eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung
  • Ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Aussprache im Habilitationsausschuss

Kontakt

Geschäftsführung

Dr. Sascha Becker

Tel. +49 (0)711 459 23556
Fax +49 (0)711 459 22785
sascha.becker@uni-hohenheim.de

Für Fragen und weitere Informationen erreichen Sie uns unter wiso_forschung@uni-hohenheim.de.