Mit der Habilitation erwerben Sie die Lehrbefugnis (die sogenannte „venia legendi“) für ein bestimmtes Fachgebiet. Damit sind Sie berechtigt, den Titel „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ (Abkürzung „PD“) zu führen. Mit der Verleihung des Titels sind Sie verpflichtet, in der Vorlesungszeit pro Semester eine wöchentliche, zweistündige Lehrveranstaltung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften abzuhalten.
Die Entscheidungen im Habilitationsverfahren trifft der Habilitationsausschuss der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Er setzt sich gemäß § 2 Absatz 2 Habilitationsordnung aus den Hochschul- und Privatdozentinnen und -dozenten des Fakultätsrats und den hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der Fakultät („Großer Habilitationsausschuss“) zusammen. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss führt der Dekan.
Nach Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand durch die formale Ankündigung der Habilitationsabsicht stellen die Kandidatinnen und Kandidaten im Ausschuss ihr Habilitationsvorhaben vor. Der Habilitationsausschuss tagt in der Regel einmal pro Semester vor den Sitzungen des Fakultätsrats.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 2 Absatz 2 Habilitationsordnung die Habilitation in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Erklärung der Habilitationsabsicht abgeschlossen werden soll. Spätestens nach Ablauf von drei Jahren ist durch den Habilitationsausschuss eine Zwischenevaluierung der in der Habilitationsphase im Hinblick auf die Habilitationsschrift bis dahin erbrachten Leistungen vorzunehmen.