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Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fachgebiet. Die Habilitation ist nur in Fachgebieten möglich, die an der Universität Hohenheim vertreten sind und in denen der Universität das Promotionsrecht zusteht.

Foto: Eine Person hält einen Vortrag in einem Hörsaal vor einem Publikum. Die Zuhörer sitzen in Reihen auf ansteigenden Sitzplätzen. Pflanzen sind im Vordergrund sichtbar.

Habilitation an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis (die sogenannte „venia legendi“) für ein bestimmtes Fachgebiet erworben. Damit verbunden ist die Berechtigung, den Titel „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ (Abkürzung „PD“) zu führen. Damit einher geht die Verpflichtung, in der Vorlesungszeit pro Semester eine wöchentliche, zweistündige Lehrveranstaltung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozial­wissen­schaften abzuhalten.

Kontakt

Dr. Sascha Becker

Geschäftsführer der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

sascha.becker(at)uni-hohenheim.de

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §4 Absätze 1 und 2 der Habilitationsordnung lauten:

  • Habilitationen sind nur in Fächern oder Fachgebieten möglich, die an der Uni­versi­tät Hohen­heim vertreten sind und in denen der Uni­versi­tät das Promotionsrecht zusteht
  • Eine Promotion an einer deutschen Uni­versi­tät oder gleichgestellten Hochschule oder akademischer Abschlussgrad einer ausländischen wissen­schaftlichen Hochschule, der einer Promotion gleichwertig ist und berechtigt, diesen Abschlussgrad im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu führen
  • Eine mehrjährige wissen­schaftliche Tätigkeit in Forsch­ung und Lehre in den Fächern oder Fachgebieten, für die die Habilitation angestrebt wird
  • Vorleistungen, die eine besondere Befähigung zur Forsch­ung auf internationalem Niveau zeigen, vorzugsweise eine angemessene Anzahl von Publikationen in begutachteten wissen­schaftlichen Zeitschriften

Habilitationsverfahren

Die Entscheidungen im Habilitationsverfahren trifft der Habilitationsausschuss der Fakultät Wirtschafts- und Sozial­wissen­schaften. Er setzt sich gemäß §2 Absatz 2 Habilitationsordnung aus den Hochschul- und Privatdozentinnen und -dozenten des Fakultäts­rats und den hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der Fakultät („Großer Habilitationsausschuss“) zusammen. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss führt der Dekan.

Nach Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand durch die formale Ankündigung der Habilitationsabsicht stellen die Kandidatinnen und Kandidaten im Ausschuss ihr Habilitationsvorhaben vor. Der Habilitationsausschuss tagt in der Regel einmal pro Semester vor den Sitzungen des Fakultäts­rats.

Bitte beachten Sie, dass gemäß §2 Absatz 2 Habilitationsordnung soll die Habilitation in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Erklärung der Habilitationsabsicht abgeschlossen werden. Spätestens nach Ablauf von drei Jahren ist durch den Habilitationsausschuss eine Zwischenevaluierung der bis dahin im Hinblick auf die Habilitationsschrift erbrachten Leistungen vorzunehmen.

Habilitationsleistungen

Für die erfolgreiche Habilitation gemäß §2 Absatz 1 der Habiliationsordnung sind folgende Leistungen nachzuweisen: 

  • Eine schriftliche Habilitationsleistung (in Form einer klassischen Habilitationsschrift oder als kumulative Habilitationsschrift)
  • Das Baden-Württem­berg-Zertifikat für Hoch­schul­didaktik (HDZ-Zertifikat) oder eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung
  • Ein wissen­schaft­licher Vortrag mit anschließender Aussprache im Habilitationsausschuss