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Anerkennung ausländischer Leistungen

Die Fakultät ist im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen Ansprechpartner für Studierende der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge. Die Fakultät koordiniert das Anerkennungsverfahren im Rahmen von ERASMUS+, Studium in Übersee und bei selbstorganisierten Studienaufenthalten (Free Mover).

Foto: Mehrere Personen sitzen und stehen auf einer breiten Treppe in einem Gebäude mit dekorativen Wänden und hohen Decken. Zwei Personen sitzen auf den Stufen, während zwei andere die Treppe hinuntergehen.

Vor dem Auslandsaufenthalt: Vorabprüfung auf Anerkennung

Formular A

Mit einer Vorabprüfung zur Anerkennung von Prüfungsleistungen erhältst du größere Planungssicherheit hinsichtlich der späteren Anerkennung der im Ausland belegten Module und der zugehörigen ECTS-Credits. Eine Vorabprüfung ist möglich, sobald die Zusage der Auslandsuniversität vorliegt.

Die Vorabprüfung ist nur im Erasmus+ Programm verpflichtend. In allen anderen Austauschformaten wird sie empfohlen, ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Wichtig zu wissen:

  • Die Vorabprüfung stellt noch keine verbindliche Anerkennung dar.
  • Sie verpflichtet dich nicht zur späteren Belegung der geprüften Kurse.
  • Die endgültige Anerkennung und Verbuchung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt nach Abschluss des Auslandsaufenthalts mit Formular B.

Eine Vorabprüfung wird vorrangig beim Erasmus+ Programm, da es dort verpflichtend ist, nachrangig bei Austauschprogrammen einer Fakultäts- bzw. Hochschulpartnerschaft sowie eines Landesprogramms vorgenommen. Bei Free Movern erfolgt eine Vorabprüfung aus Kapazitätsgründen nachrangig zu Vorabprüfungen in Erasmus+ und in den Austauschprogrammen.

Wichtige Information für Free Mover: Achte in den USA auf die Wahl der Hochschule: Extensions haben Niveaustufen und Kreditierungsverfahren, die nicht unbedingt mit unserem System vergleichbar sind. Daher ist es wichtig, das jeweilige Kursniveau und die Umrechnung auf Vergleichbarkeit und damit auf die Möglichkeit der Anerkennung zu prüfen.

Nach dem Auslandsaufenthalt: Antrag auf Anerkennung

Formular B

Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die eigentliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen durch das Formular B.

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