Die Habilitationsleistungen gemäß §2 Absatz 1 der Habiliationsordnung sind:
- Eine schriftliche Habilitationsleistung (in Form einer klassischen Habilitationsschrift oder als kumulative Habilitationsschrift)
- Das Baden-Württemberg-Zertifikat für Hochschuldidaktik (HDZ-Zertifikat) oder eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung
- Ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Aussprache im Habilitationsausschuss