Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren für die Doppel-Master-Programme ist in das Zulassungsverfahren für die Hohenheimer Master-Studiengänge integriert und folglich zweistufig.

Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Doppel-Master-Programme ist die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen für den entsprechenden Master-Studiengang bis zum 15. Juni eines Jahres. Im Rahmen Ihrer Bewerbung für den Master-Studiengang können Sie in der Online-Bewerbermaske angeben, für welches Doppel-Master-Programm Sie sich zusätzlich bewerben. An dieser Stelle werden Sie auch aufgefordert, das Motivationsschreiben sowie ggf. Sprachnachweise hochzuladen. (Ausnahme: Doppel-Master mit dem CDHK der Tongji University in Shanghai. Die Bewerbung hierfür ist erst nach Einschreibung zu Beginn des Wintersemesters 2019/20 möglich.)

Wenn Sie eine Zulassung zum Master-Studiengang erhalten, nehmen Sie automatisch am zweiten Schritt des Auswahlverfahrens für Doppel-Master-Programme teil. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und orientiert sich an den Rankings der Zulassungsliste für den entsprechenden Master-Studiengang. Auswahlgespräche finden nur in Einzelfällen statt.
Bewerber/innen erfahren vor ihrer Einschreibung in Hohenheim, ob sie im "normalen" Master-Programm oder im Rahmen eines Doppel-Master-Programms studieren werden.

Bewerber/innen für ein Doppel-Master-Programm reichen zusätzlich zu den Standard-Unterlagen bitte ein Motivationsschreiben ein. In Ihrem Motivationsschreiben (1-2 Seiten) nehmen Sie bitte Bezug auf das favorisierte Doppel-Master-Programm und den bevorzugten Schwerpunktbereich. Gehen Sie im Motivationsschreiben bitte auch auf bisherige Auslandserfahrungen und bereits erworbene interkulturelle Kompetenzen ein.

Bewerber/innen für die Doppel-Master-Programme müssen ein Englischniveau von B2 nachweisen. Bewerber/innen für das HMM-Doppel-Master-Programm beachten bitte, dass das Abiturzeugnis nicht als Englisch-Sprachnachweis ausreicht! Für weitere Informationen beachten Sie bitte die folgende Rubrik.

Ein zusätzlicher Nachweis von Englischkenntnissen bei der Bewerbung für die Programme im Rahmen des M.Sc. Economics und M.Sc. International Business and Economics ist nicht nötig.

Kenntnisse der Landessprache, wenn diese von der Unterrichtssprache abweicht, ist bei der Bewerbung von Vorteil, aber keine Voraussetzung.

Bewerber/innen für die Doppel-Master-Programme müssen ausreichend Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen können. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis können Sie wie folgt erbringen:

  • durch Vorlage eines UNIcert® II oder UNIcert® III Zertifikats. Der Erwerb der Zertifikate sollte nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
  • durch ausreichende Testergebnisse gängiger Sprachtests. Entsprechende Äquivalente der Niveaustufe B2 können Sie der folgenden Liste entnehmen. Die Tests sind i.d.R. 2 Jahre gültig.

Weitere Informationen zum Fremdsprachenerwerb finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.