Eröffnung des Promotionsverfahrens

Haben Sie Ihre Dissertation abgeschlossen, stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. 

  • Alle Doktoranden, die in der Promotionsordnung vom 13.02.2015 sind, können das Verfahren über DOCATA eröffnen. Den Antrag füllen Sie vollständig online aus und geben ihn dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Graduiertenakademie Hohenheim ab. Bitte beachten Sie: Sollten Sie noch keine Zugangsdaten zu DOCATA besitzen, und nach der Promotionsordnung vom 13.02.2015 als Doktorand/in angenommen worden sein, wenden Sie sich bitte zunächst an ga@uni-hohenheim.de, um sich für DOCATA registrieren zu lassen.  
  • Alle Doktoranden anderer Promotionsordnungen können das Verfahren nicht online über DOCATA eröffnen, sondern eröffnen weiterhin direkt mit einem Antrag in Papierform. Diesen Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Graduiertenakademie Hohenheim ein. Welche Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Promotionsordnung bzw. dem Antrag auf Eröffnung.  

Im Anschluss erfolgt die Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den Promotionsausschuss:

  • Bestellung der Gutachter
  • Begutachtung der Dissertation
  • Weiterleitung der Zusammenfassung (deutsch/englisch) und der Gutachten an alle in der Fakultät tätigen Professorinnen und Professoren, Hochschul- und Privatdozenten/innen
  • Mündliche Prüfung, bestehend aus einem hochschulöffentlichen Vortrag (Disputation/Kolloquium) oder Rigorosum (abhängig von der für Sie geltenden Promotionsordnung)
  • Bewertung und Ergebnis der Promotion
  • Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung ist eine Wiederholung frühestens nach zwei Monaten, spätestens nach zwölf Monaten möglich
  • Veröffentlichung der Dissertation
  • Urkunde und Führung des Doktorgrades nach Abgabe der Pflichtexemplare