Nachweis Sprachkenntnisse
Bewerber für die Doppelabschluss-Programme müssen ausreichend Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen können. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage eines UNIcert® II oder UNIcert® III Zertifikats. Der Erwerb der Zertifikate sollte nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
- durch Nachweis des Besuchs eines Kurses, der zum Erwerb des UNIcert® III Zertifikats führt.
- durch ausreichende Testergebnisse gängiger Sprachtests. Entsprechende Äquivalente der Niveaustufe B2 können Sie der folgenden Liste entnehmen. Die Tests sind i.d.R. 2 Jahre gültig.
- durch Vorlage eines „Sprachtests für Bewerbungen im Ausland“, die vom Sprachenzentrum der Universität Hohenheim angeboten werden. Achten Sie hier bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung!
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, rechtzeitig bis zum Bewerbungsschluss einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse erbringen zu können, kontaktieren Sie bitte Herrn Banzhaf.
Weitere Informationen zum Fremdsprachenerwerb finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.