FAQ Abschlussarbeiten
Fragen und Antworten zur Vergabe von Bachelorarbeiten
Eine Zuteilung erfolgt am 15.2 und am 15.7. eines Jahres. Wer sich am 15.02 anmeldet, kann bis zum 15.07, dem nächsten Anmeldetermin, mit der Bearbeitung beginnen (analog für den anderen Zeitraum).
- Jeder Studierende äußert 5 Präferenzen, auch die fünfte Präferenz ist eine Präferenz, zugegeben eine schwache Präferenz. Dennoch sollte gelten: Besser einen Prüfer mit 5. Präferenz als einen Prüfer ohne Präferenz!
- Die Studierenden werden so zugeteilt, dass alle Studierende eine/n Prüfer/in mit möglichst hoher Präferenz erhalten.
- Studierende, die nicht ihre erste Präferenz erhalten, werden versucht, den Prüfer mit der zweiten Präferenz zuzuordnen, nicht dem Prüfer mit der geringsten Auslastung. Dann folgt der Prüfer mit dritter Präferenz usw.
- Durch die Optimierung der Vergabe wird u.a. sichergestellt, dass sich Studierende durch einen Tausch der Prüfer nicht besser stellen können.
Nach dem Anmeldeschluss dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis die Studierenden informiert werden. Professor/innen, bei denen die Nachfrage nach Bachelorarbeitsplätzen groß ist, können zusätzliche Plätze anbieten. Dieser Abstimmungsprozess zwischen den Prüfern beanspruchte in den vergangenen Terminen knapp eine Woche.
Nein, nach der Zuteilung eines/r Professor/in setzen sich mit dem betreffenden Lehrstuhl in Verbindung und melden dann in Absprache mit dem Lehrstuhl die Bachelorarbeit beim Prüfungsamt an.
Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt keine Rolle. Ob Sie zu Beginn oder am Ende eines Anmeldezeitraums Ihre Präferenzen im KVS eintragen, hat keinen Einfluss auf die Vergabe.
Nein, bei einem/r Prüfer/in müssen Sie sich für das Profilfach oder ABWL bzw. AVWL entscheiden.
Werden zwei Studierenden mit gleichen Präferenzen unterschiedliche Professor/innen zugeteilt, so begründet sich dies in der begrenzten Anzahl Bachelorarbeiten, die von Professor/innen betreut werden. Wenn die Kapazität von Professor/innen ausgeschöpft ist, erfolgt die Auswahl der Studierenden mit gleicher Präferenzstruktur zufallsabhängig.
Die Ursache für diesen auf den ersten Blick überraschenden Effekt begründet sich in den begrenzten Kapazitäten der Prüfer. Eine Professor/in betreut in der Regel nicht mehr als 15 Studierende. Möchten jedoch bei einem Prüfer viele Studierende mit erster Präferenz eine Bachelorarbeit schreiben, so kann er diese Studierenden nicht betreuen. Die nicht zugeteilten Studierenden werden von einem anderen Prüfer betreut, den diese Studierende mit geringerer Präferenz angegeben haben.
Im Hinblick auf die Gesamtheit aller Studierende ist es günstiger, dass diese Studierende von einem anderen Prüfer betreut werden, der dann nicht mehr zwangsläufig alle Studierende mit erster Präferenz erhält. Würde man das Verfahren ändern und einem Prüfer zunächst nur Studierende mit erster Präferenz zuteilen - soweit es die Kapazitäten erlauben, dann würden wesentlich mehr Studierende einen Prüfer mit geringerer Präferenz erhalten oder sogar einen Prüfer, den sie mit keiner Präferenz genannt haben.
In diesem Fall müssen Sie sich im nächsten Semester wieder erneut im KVS für das Vergabeverfahren anmelden.
Momentan entsteht ihnen dadurch kein Nachteil. Sollten sich aber im kommenden Semester sehr viele Studenten für die Bachelorarbeit anmelden, kann es dazu kommen, dass die Erstanmeldungen Vorrang bei Ihren jeweiligen Präferenzen bekommen.