Wir sind für Fairness – sowohl Dir gegenüber als auch hinsichtlich des Umgangs der Studierenden untereinander. Dazu gehört, dass Deine individuellen Leistung möglichst gerecht bewertet wird. Nur eben: Deine individuellen Leistungen – nicht die anderer.
Aus diesem Grund wurde die Plagiatserkennungssoftware Turnitin eingeführt.
Um diese anzuwenden, müssen alle Seminar- und Abschlussarbeiten außer in der üblichen gedruckten Version auch als digitale Version eingereicht werden. Stelle hierbei bitte sicher, dass die digitale Version im Wortlaut mit der gedruckten Version übereinstimmt. Für die digitale Version der Arbeiten gelten ausnahmslos dieselben Einreichungsfristen wie für die gedruckten Versionen. Zur rechtlichen Sicherung bitten wir Dich außerdem darum, zu sämtlichen Seminar- und Abschlussarbeiten bei den Dozenten unserer Fakultät eine Erklärung einzureichen.
Jede Seminar- und Abschlussarbeit wird dann routinemäßig anhand der eingereichten digitalen Version mittels einer Plagiatserkennungssoftware überprüft. Wird hierbei festgestellt, dass eine eingereichte Arbeit nachweislich ein Plagiat im weiter unten definierten Sinne ist, gilt diese Arbeit als „nicht bestanden“ und wird mit einer 5,0 bewertet. Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis ausgestellt.
Als Plagiat gilt der Umstand, dass Texte Dritter im Rahmen von Seminar- oder Abschlussarbeiten ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. In diesem Sinn liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn die Übernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde. Sinngemäße Übernahmen und wörtliche, in Anführungszeichen gesetzte Übernahmen, die unter Angabe der Quelle als solche gekennzeichnet sind, fallen selbstverständlich nicht unter diese Definition.
Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sollen fester Bestandteil der Lehre sein. So schreibt es die Satzung zur wissenschaftlichen Redlichkeit der Universität Hohenheim vor:
- Betreuer von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen sollen Studierende vorab mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen und vor wissenschaftlichem Fehlverhalten warnen.
- Bearbeiter von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen mit der Abgabe der Arbeit eine Versicherung abgeben, dass sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten, die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen verwendet haben. Zugleich sollen sie sich mit dem Einsatz einer Plagiatssoftware einverstanden erklären. Auf der Seite des Prüfungsamts finden Sie eine Erklärung, die Bachelor- und Masterarbeiten beizulegen ist.
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