Ombudspersonen in Konfliktfällen
In Konfliktfällen, die nicht bilateral gelöst werden können, stehen den Doktorandinnen und Doktoranden sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern gemäß § 38 Abs. 4 Landeshochschulgesetz folgende Ombudspersonen für Promotion zur Verfügung.
- Prof. Dr. jur. Ulrich Palm, Institut für Rechtswissenschaften (550)
- Prof. Dr. Michael Schramm, Institut für Bildung Arbeit und Gesellschaft (560)
Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Ombudspersonen nehmen interne Beschwerden über wissenschaftliches Fehlverhalten entgegen. Dieses kann sich in folgenden Kategorien zeigen:
- Datenmanipulation, Datenunterdrückung und Datenerfindung
- Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen anderer (Ideendiebstahl)
- Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft
- Unterdrückung von Mitarbeiterbeiträgen in Publikationen u.a.
- Beseitigung oder Manipulation von Originaldaten oder Dateien, die ein anderer bei der Forschung gewonnen hat
- zu Unrecht Bezichtigung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens
- vorsätzliche Beteiligung am Fehlverhalten anderer
- Mitautorenschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen
- grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Darüber hinaus prüfen sie die Beschwerden über wissenschaftliches Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten hinsichtlich deren Berechtigung. Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten beantragen sie die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Hochschulleitung.
Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten wenden Sie sich an die Ombudsperson:
- Prof. Dr. Michael Schramm Institut für Bildung, Arbeit und Gesellschaft (560)