Wir sind für Fairness – sowohl Dir gegenüber als auch hinsichtlich des Umgangs der Studierenden untereinander. Dazu gehört, dass Deine individuelle Leistung möglichst gerecht bewertet wird. Nur eben: Deine individuellen Leistungen – nicht die anderer.
Aus diesem Grund wurde die Plagiatserkennungssoftware Turnitin eingeführt.
Um diese anzuwenden, müssen alle Seminar- und Abschlussarbeiten außer in der üblichen gedruckten Version auch als digitale Version eingereicht werden. Stelle hierbei bitte sicher, dass die digitale Version im Wortlaut mit der gedruckten Version übereinstimmt. Für die digitale Version der Arbeiten gelten ausnahmslos dieselben Einreichungsfristen wie für die gedruckten Versionen. Zur rechtlichen Sicherung bitten wir Dich außerdem darum, zu sämtlichen Seminar- und Abschlussarbeiten bei den Dozenten:innen unserer Fakultät eine Erklärung einzureichen.
Jede Seminar- und Abschlussarbeit wird dann routinemäßig anhand der eingereichten digitalen Version mittels einer Plagiatserkennungssoftware überprüft. Wird hierbei festgestellt, dass eine eingereichte Arbeit nachweislich ein Plagiat im weiter unten definierten Sinne ist, gilt diese Arbeit als „nicht bestanden“ und wird mit einer 5,0 bewertet. Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis ausgestellt.
Als Plagiat gilt der Umstand, dass Texte Dritter im Rahmen von Seminar- oder Abschlussarbeiten ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. In diesem Sinn liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn die Übernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde. Sinngemäße Übernahmen und wörtliche, in Anführungszeichen gesetzte Übernahmen, die unter Angabe der Quelle als solche gekennzeichnet sind, fallen selbstverständlich nicht unter diese Definition.
Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sollen fester Bestandteil der Lehre sein. So schreibt es die Satzung zur wissenschaftlichen Redlichkeit der Universität Hohenheim vor:
- Betreuer:innen von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen sollen Studierende vorab mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen und vor wissenschaftlichem Fehlverhalten warnen.
- Bearbeiter:innen von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen mit der Abgabe der Arbeit eine Versicherung abgeben, dass sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten, die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen verwendet haben. Zugleich sollen sie sich mit dem Einsatz einer Plagiatssoftware einverstanden erklären. Auf der Seite des Prüfungsamts finden Sie eine Erklärung, die den Bachelor- und Masterarbeiten beizulegen ist.
Ombudspersonen nehmen interne Beschwerden über wissenschaftliches Fehlverhalten entgegen. Dieses kann sich in folgenden Kategorien zeigen:
I. Falschangaben
- Datenmanipulation, Datenunterdrückung und Datenerfindung
II. Verletzung geistigen Eigentums
- Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen anderer (Ideendiebstahl)
- Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft
- Unterdrückung von Mitarbeiterbeiträgen in Publikationen u.a.
III. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung der Forschungstätigkeit anderer
- Beseitigung oder Manipulation von Originaldaten oder Dateien, die ein anderer bei der Forschung gewonnen hat
- zu Unrecht Bezichtigung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens
IV. Mitverantwortung für das wissenschaftliche Fehlverhalten anderer
- vorsätzliche Beteiligung am Fehlverhalten anderer
- Mitautorenschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen
- grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Darüber hinaus prüfen sie die Beschwerden über wissenschaftliches Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten hinsichtlich deren Berechtigung. Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten beantragen sie die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Hochschulleitung.
Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten wendest Du Dich an die Ombudsperson:
- Prof. Dr. Michael Schramm, Institut für Bildung, Arbeit und Gesellschaft (560)
Wie genau funktioniert die Zuteilung?
- Jeder Studierende äußert fünf Präferenzen, auch die fünfte Präferenz ist eine Präferenz, zugegeben eine schwache Präferenz. Dennoch sollte gelten: Besser eine:n Prüfer:in mit 5. Präferenz als eine:n Prüfer:in ohne Präferenz!
- Die Studierenden werden so zugeteilt, dass alle Studierenden eine:n Prüfer:in mit möglichst hoher Präferenz erhalten.
- Studierende, die nicht ihre erste Präferenz erhalten, werden versucht, den oder die Prüfer:in mit der zweiten Präferenz zuzuordnen, nicht dem:r Prüfer:in mit der geringsten Auslastung. Dann folgt der oder die Prüfer:in mit dritter Präferenz usw.
- Durch die Optimierung der Vergabe wird u.a. sichergestellt, dass sich Studierende durch einen Tausch der Prüfer:in nicht besser stellen können.
Wie lange dauert die Zuteilung?
Nach dem Anmeldeschluss dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis die Studierenden informiert werden.
Erfolgt mit der Zuteilung eine Anmeldung beim Prüfungsamt?
Nein, nach der Zuteilung setzt Du Dich mit dem betreffenden Lehrstuhl in Verbindung und meldest dann in Absprache mit dem Lehrstuhl Deine Abschlussarbeit beim Prüfungsamt an.
Warum können zwei Studierende mit gleichen Präferenzen unterschiedliche Prüfer:innen zugeteilt bekommen?
Werden zwei Studierende mit gleichen Präferenzen unterschiedlichen Professor:innen zugeteilt, so begründet sich dies in der begrenzten Anzahl an Abschlussarbeiten, die von Professor:innen betreut werden. Wenn die Kapazität von Professor:innen ausgeschöpft ist, erfolgt die Auswahl der Studierenden mit gleicher Präferenzstruktur zufallsabhängig.
Warum kann der Fall eintreten, dass Studierende mit letzter Präferenz einem:r Prüfer:in zugeordnet werden, andere mit erster Präferenz nicht?
Die Ursache für diesen auf den ersten Blick überraschenden Effekt begründet sich in den begrenzten Kapazitäten der Prüfer:innen. Ein:e Professor:in betreut in der Regel nicht mehr als 15 Studierende. Möchten jedoch bei einem:r Prüfer:in viele Studierende mit erster Präferenz eine Abschlussarbeit schreiben, so kann er oder sie diese Studierenden nicht betreuen. Die nicht zugeteilten Studierenden werden von einem:r anderen Prüfer:in betreut, den diese Studierende mit geringerer Präferenz angegeben haben.
Im Hinblick auf die Gesamtheit aller Studierende ist es günstiger, dass diese Studierende von einem:r anderen Prüfer:in betreut werden, der oder die dann nicht mehr zwangsläufig alle Studierende mit erster Präferenz erhält. Würde man das Verfahren ändern und einem:r Prüfer:in zunächst nur Studierende mit erster Präferenz zuteilen - soweit es die Kapazitäten erlauben, dann würden wesentlich mehr Studierende eine:n Prüfer:in mit geringerer Präferenz erhalten oder sogar eine:n Prüfer:in, den sie mit keiner Präferenz genannt haben.
Was passiert, wenn ich den mir zugeteilten Platz nicht wahrnehme und erst im nächsten Semester schreibe?
In diesem Fall müssen Sie sich im nächsten Semester wieder erneut für das Vergabeverfahren anmelden.
Momentan entsteht ihnen dadurch kein Nachteil. Sollten sich aber im kommenden Semester sehr viele Studierende für die Abschlussarbeit anmelden, kann es dazu kommen, dass die Erstanmeldungen Vorrang bei ihren jeweiligen Präferenzen bekommen.