Nicht verpassen: Meldefrist für Urheberinnen und Urheber wissenschaftlicher Publikationen endet am 31.01.  [18.01.22]

Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Texte haben noch bis Ende Januar Zeit, ihre Urheberschaft bei der Verwertungsgesellschaft Wort zu melden. Die Meldung ist zusammen mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags Voraussetzung für die Auszahlung von Tantiemen.

Aus vielen kleinen Beträgen, die im Rahmen der sogenannten Geräte-, Speicher und Betreibervergütung und anderer Gebühren nach Urheberrechtsgesetz anfallen, erwirtschaftet die Verwertungsgesellschaft Wort ein kleines Vermögen. Im Jahr 2020 erreichte die Summe der Einnahmen einen Wert von knapp 210 Millionen Euro.

Dieses Geld verteilt die VG Wort jährlich unter den von ihr vertretenen Rechteinhabern - also Autorinnen und Autoren, Herausgebende und andere Urheber.

Wer von den rund 400.000 bei der VG Wort geführten Rechteinhabern wieviel aus dem Tantiementopf erhält, wird auf Basis einer jährlichen Meldung ermittelt.

Alle Urheberinnen oder Urheber müssen also selbst aktiv werden: Sie müssen einmalig einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen und dann jährlich die Veröffentlichungen aus dem zurückliegenden Jahr melden. Der Aufwand kann sich aber durchaus lohnen: Für ein wissenschaftliches Buch werden einige hundert Euro ausbezahlt. Für Artikel und Zeitschriftenbeiträge sind die Beträge zwar naturgemäß geringer, aber dennoch interessant.

Am 31. Januar endet für 2021 erschienene Publikationen die Meldefrist im Bereich Wissenschaft.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Seite vgwort.de


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