Aufgaben
Für die Studiengänge jeder Fakultät wird mindestens ein Prüfungsausschuss eingerichtet. Dieser ist verantwortlich für die Organisation der Prüfungen und die ihm zugewiesenen Aufgaben im Bereich Studium und Lehre.
Zu den zentralen Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehören:
- Sicherstellung der Einhaltung der jeweiligen Prüfungsordnung
- Treffen von Einzelfallentscheidungen (z. B. Fristverlängerungen, Anerkennungen)
- Regelmäßige Berichterstattung an die Fakultät über Entwicklungen der Prüfungs- und Studienzeiten
Bei der Umsetzung dieser Aufgaben werden die Prüfungsausschüsse vom Prüfungsamt unterstützt.
Zusammensetzung
Die Mitglieder sowie ihre Stellvertretungen werden vom Fakultätsrat bestellt.
Ein Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:
- Fünf hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitgliedern,
davon mindestens drei Professorinnen bzw. Professoren - Einem studentischen Mitglied mit beratender Stimme
Die Amtszeit der wissenschaftlichen Mitglieder beträgt drei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr.
Ansprechpartnerinnen
Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge
Prüfungsausschussvorsitzende: Prof. Dr. Christina Escher-Weingart
Kommunikationswissenschaftliche Studiengänge
Prüfungsausschussvorsitzende: Prof. Dr. Sabine Trepte