Promotionsstudiengang
Die Fakultät bietet den strukturierten Promotionsstudiengang "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an. Dieser ergänzt die Individualpromotion durch Fach- und Methodenwissen sowie interdisziplinären Austauch.
Die Fakultät bietet den strukturierten Promotionsstudiengang "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an. Dieser ergänzt die Individualpromotion durch Fach- und Methodenwissen sowie interdisziplinären Austauch.
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Der strukturierte Promotionsstudiengang „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ ergänzt die Individualpromotion um Fach- und Methodenwissen. Die Vernetzung mit anderen Promovierenden und der Austausch über das eigene Promotionsprojekt hinaus sind weitere Vorteile des Studiengangs. Bei Vorliegen der erforderlichen Prüfungsleistungen vergibt die Universität nach erfolgreicher Promotion ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Promotionsstudiengang. Außerdem können Absolvent:innen beantragen, anstelle eines Doktorgrads der Fakultät den internationalen akademischen Grad „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ zu erhalten.
Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen zum Promotionsstudiengang, zu den geltenden Ordnungen und Dokumenten sowie zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Zulassung.
Die Absolvierung des Promotionsstudiengangs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist eine Zusatzqualifikation zur regulären Promotionsphase. Ziel ist es, die Anfertigung einer Dissertation im Rahmen der Erlangung des Grades Doktor der Wirtschaftswissenschaften oder Doktor der Sozialwissenschaften strukturiert und nach internationalen Qualitätsstandards zu begleiten sowie fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden auf dem aktuellen Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
Neu: Die Teilnahme am Promotionsstudiengang ist bereits vor der Annahme als Doktorand:in an der Fakultät möglich. Voraussetzung für die Aufnahme ist in diesem Fall u.a. die selbstständige Suche nach einem zum eigenen Forschungsinteresse passenden Betreuer:in und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion an der Fakultät.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt schriftlich und ist jederzeit möglich. Außerdem besteht für alle Doktorand:innen die Pflicht, sich nach der Zulassung zu immatrikulieren. Doktorand:innen, die aufgrund einer Sonderregelung von der Immatrikulationspflicht befreit sind, können nur am Promotionsstudiengang teilnehmen, indem sie auf die Befreiung verzichten und sich immatrikulieren.