Abschlussarbeiten

Im Folgenden findest Du weitere Informationen zu den Abschlussarbeiten.

Bachelorarbeiten | Masterarbeiten | Plagiatsprüfung | Ombudspersonen | Informationen & Downloads

Bachelorarbeiten

Die Vergabe der Bachelorarbeiten in den Studiengängen Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik erfolgt über ein zentrales Zuordnungssystem. Dabei kannst Du Dich einfach und bequem über das KVS unter Angabe Deiner Präferenzen anmelden. Der Anmeldezeitraum beginnt ca. 2 Wochen vor dem letzten Anmeldezeitpunkt.

Letzter Anmeldezeitpunkt für Bachelorarbeiten

  • im Wintersemester: 15. Februar
  • im Sommersemester: 15. Juli

Du erhältst in der Regel 1-2 Wochen nach Ablauf der Frist eine Nachricht über Deine Zuteilung. Nach erfolgter Zuteilung findet ein Gespräch mit Deinem Betreuer statt. Danach meldest Du Deine Abschlussarbeit im Prüfungsamt an.

Für die Vergabe der Bachelorarbeiten in den Studiengängen Kommunikationswissenschaft und Wirtschaftsinformatik wendest Du Dich direkt an die Fachgebiete.

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Masterarbeiten

Die Vergabe der Masterarbeiten erfolgt direkt über die Fachgebiete.

Das Institut für Marketing & Management vergibt die Masterarbeiten für die zugehörigen Fachgebiete zentral. Weitere Hinweise findest Du hier.

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Plagiatsprüfung

Wir sind für Fairness – sowohl Dir gegenüber als auch hinsichtlich des Umgangs der Studierenden untereinander. Dazu gehört, dass Deine individuellen Leistung möglichst gerecht bewertet wird. Nur eben: Deine individuellen Leistungen – nicht die anderer. 

Aus diesem Grund wurde die Plagiatserkennungssoftware Turnitin eingeführt. 

Um diese anzuwenden, müssen alle Seminar- und Abschlussarbeiten außer in der üblichen gedruckten Version auch als digitale Version eingereicht werden. Stelle hierbei bitte sicher, dass die digitale Version im Wortlaut mit der gedruckten Version übereinstimmt. Für die digitale Version der Arbeiten gelten ausnahmslos dieselben Einreichungsfristen wie für die gedruckten Versionen. Zur rechtlichen Sicherung bitten wir Dich außerdem darum, zu sämtlichen Seminar- und Abschlussarbeiten bei den Dozenten unserer Fakultät eine Erklärung einzureichen.

Jede Seminar- und Abschlussarbeit wird dann routinemäßig anhand der eingereichten digitalen Version mittels einer Plagiatserkennungssoftware überprüft. Wird hierbei festgestellt, dass eine eingereichte Arbeit nachweislich ein Plagiat im weiter unten definierten Sinne ist, gilt diese Arbeit als „nicht bestanden“ und wird mit einer 5,0 bewertet. Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis ausgestellt. 

Als Plagiat gilt der Umstand, dass Texte Dritter im Rahmen von Seminar- oder Abschlussarbeiten ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. In diesem Sinn liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn die Übernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde. Sinngemäße Übernahmen und wörtliche, in Anführungszeichen gesetzte Übernahmen, die unter Angabe der Quelle als solche gekennzeichnet sind, fallen selbstverständlich nicht unter diese Definition. 

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sollen fester Bestandteil der Lehre sein. So schreibt es die Satzung zur wissenschaftlichen Redlichkeit der Universität Hohenheim vor:

  • Betreuer von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen sollen Studierende vorab mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen und vor wissenschaftlichem Fehlverhalten warnen.
  • Bearbeiter von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen mit der Abgabe der Arbeit eine Versicherung abgeben, dass sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten, die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen verwendet haben. Zugleich sollen sie sich mit dem Einsatz einer Plagiatssoftware einverstanden erklären. Auf der Seite des Prüfungsamts finden Sie eine Erklärung, die Bachelor- und Masterarbeiten beizulegen ist.

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Ombudspersonen

Ombudspersonen nehmen interne Beschwerden über wissenschaftliches Fehlverhalten entgegen. Dieses kann sich in folgenden Kategorien zeigen:

I. Falschangaben

  • Datenmanipulation, Datenunterdrückung und Datenerfindung 

II. Verletzung geistigen Eigentums

  • Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen anderer (Ideendiebstahl)
  • Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft
  • Unterdrückung von Mitarbeiterbeiträgen in Publikationen u.a.

III. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung der Forschungstätígkeit anderer 

  • Beseitigung oder Manipulation von Originaldaten oder Dateien, die ein anderer bei der Forschung gewonnen hat
  • zu Unrecht Bezichtigung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens

IV. Mitverantwortung für das wissenschaftliche Fehlverhalten anderer

  • vorsätzliche Beteiligung am Fehlverhalten anderer
  • Mitautorenschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen
  • grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Darüber hinaus prüfen sie die Beschwerden über wissenschaftliches Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten hinsichtlich deren Berechtigung. Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten beantragen sie die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Hochschulleitung.

Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten wendest Du Dich an die Ombudsperson:

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Kontakt

Dipl.oec. Michael Feketitsch

E-Mail

FAQ Abschlussarbeiten

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