Habilitationsleistungen

Die Habilitationsleistungen gemäß §2 Absatz 1 der Habiliationsordnung sind:

  • Eine schriftliche Habilitationsleistung (in Form einer klassischen Habilitationsschrift oder als kumulative Habilitationsschrift)
  • Das Baden-Württemberg-Zertifikat für Hochschuldidaktik (HDZ-Zertifikat) oder eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung
  • Ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Aussprache im Habilitationsausschuss

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Geschäftsführung

Dr. phil. Sascha Becker


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